Sponsoren

Liebe Mitglieder, Liebe Eltern,

durch die Kontaktbeschränkungen, die uns durch die Corona-Krise auferlegt wurden, war es nicht mehr möglich unser gewohntes

Trainings-, Übungs- und Fitnessprogramm anzubieten.

Im Zuge der schrittweisen Lockerung der Kontaktbeschränkungen war zuerst der Sport im Freien wieder ermöglicht worden. Mit der Corona-Verordnung Sportstätten des Landes Baden-Württemberg vom 22.05.2020 sind jetzt auch wieder Aktivitäten in Sport- und Turnhallen erlaubt.

Da in der Verordnung zahlreiche Beschränkungen und Anordnungen zwingend vorgegeben sind, ist es nicht möglich den gewohnten Vereinssport anzubieten. Auch werden sich der Trainingsinhalte an die aktuelle Situation anpassen müssen.

Die Einschränkungen, die die Verordnung vorgibt, sind immer noch erheblich. So dürfen alle Aktivitäten nur unter Einhaltung der Vorgaben der Corona Sportstättenverordnung durchgeführt werden.

Trotz dieser Einschränkungen wollen wir unseren Aktiven die Möglichkeit zum Trainings- und Sportbetrieb bieten und so einen ersten Schritt zurück in die Normalität gehen.

Die Einhaltung der Vorgaben der Landesverordnung verlangt von allen Beteiligten ein hohes Maß an Disziplin und Verantwortung.

Die Landesverordnung gibt vor, dass es für jede Trainings- oder Übungseinheit einen Verantwortlichen geben muss der für die Einhaltung der Vorgaben zuständig zeichnet. Diese Verantwortung können wir niemandem vorgeben. Deshalb ist es den Übungsleitern freigestellt, ob sie unter den Vorgaben der Verordnung einen Sportbetrieb anbieten oder nicht.

Alle, die an den Sportangeboten teilnehmen, müssen sich per Unterschrift zur Einhaltung der Vorgaben verpflichten. Bei Minderjährigen muss die Zustimmung der Eltern vorliegen.

Die Vorgaben der Landesverordnung wurden in einem Hygienekonzept der TSG Bodelshausen umgesetzt. Dabei haben wir uns an den Empfehlungen von STB und DOSB orientiert. Mit diesem Konzept, einsehbar auf unserer Internetseite, muss sich jeder der am Sportbetrieb teilnehmen möchte vertraut machen.

Informationen zum Sportangebot bezüglich Abteilungen, Zeiten und Sportstätte können auf unserer Internetseite oder bei den zuständigen Übungsleitern eingeholt werden.

Auch im Freien gelten grundsätzlich dieselben Regeln der Sportstättenverordnung.

Sport unter diesen Bedingungen ist weit weg von dem was wir uns unter einem gemeinschaftlichen Erlebnis in der Gruppe vorstellen. Aber die Umstände lassen zur Zeit nichts anderes zu. Machen wir das Beste draus.

Bleibt gesund und haltet durch.

Die Vereinsführung

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